Einbeziehung von abgereichertem Uran in das Nationale Entsorgungsprogramm
Originaltext der Frage(n):<br /> Plant das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) das hierzulande angefallene und noch anfallende abgereicherte Uran – laut Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 203 auf Bundestagsdrucksache 17/6954 nach damaliger Prognose des Bundesamts für Strahlenschutz rund 100 000 m3 –, das in der letzten Wahlperiode immerhin auch in die Vorläufige Sicherheitsanalyse Gorleben einbezogen wurde (vgl. o. g. Bundestagsdrucksache sowie Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6817, Frage 20), in das Nationale Entsorgungsprogramm, kurz NAPRO, einzubeziehen (bitte mit Begründung), und ist eine Atomgesetz-Novelle zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/ 70/Euratom vor oder nach dem laut Ihrer Antwort vom 15. Mai 2014 auf meine Schriftliche Frage 59 auf Bundestagsdrucksache 18/1434 bis Juli 2014 beabsichtigten ersten NAPRO-Entwurf geplant (bitte ebenfalls mit Begründung)?