Einbeziehung des Deutschen Bundestages in die Diskussion und Beschlussfassung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bezieht die Bundesregierung den Deutschen Bundestag nach Vorlage des Entwurfs eines Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (angekündigt für Dezember 2010) in die Diskussion und nach Beschlussfassung im Kabinett (angekündigt für März 2011) ein?