Einbeziehung des CO2-Preises bei Investitionsentscheidungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bei welchen 14 finanziell umfangreichsten Investitionen und Beschaffungen auf Bundesebene hat die Bundesregierung, wie im Klimaschutzgesetz vorgesehen, den gültigen Mindestpreis für CO2 nach § 10 Absatz 2 des Brennstoff-Emissionshandelsgesetzes von derzeit 25 Euro pro Tonne bisher zugrunde gelegt, um klimaschonende Investitionsentscheidungen zu treffen (bitte auflisten), und mit welchen Methoden wurden jeweils einzeln oder übergreifend die CO2-Auswirkungen von Investitionen oder Beschaffung berechnet?