Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Ausgestaltung des Durchführungsgesetzes zur EU-KI-Verordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Organisationen und die digitale Zivilgesellschaft über die Verbändebeteiligung hinaus in die Ausgestaltung des Durchführungsgesetzes zur Verordnung (EU) 2024/1689 (EU-KI-Verordnung) einzubeziehen, und wenn ja, bis wann und mit welchen Formaten?