Einbeziehung der technischen Ausbringungsverfahren in das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wie bewertet die Bundesregierung die Schlussfolgerungen des Bundesforschungsinstituts für Kulturpflanzen (Pressemitteilung vom 14. Januar 2009), dass der Abrieb der Maisbeizmittel durch eine Änderung der Luftführung der landwirtschaftlichen Maschinen verringert werden könnte, und welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung im Sinne des § 24 des Pflanzenschutzgesetzes unternehmen?<br /> <br /> Plant die Bundesregierung das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel dahingehend zu ändern, dass bei der Zulassung nicht nur das Pflanzenschutzmittel bzw. der Wirkstoff selbst, sondern die jeweils damit verbundenen technischen Ausbringungsverfahren einer ganzheitlichen Gesamtüberprüfung unterzogen werden (bitte begründen)?</span>