Einbeziehung der Sondereffekte aus dem Insolvenzaussetzungsgesetz bei Unternehmens- und Kapitalanlagebewertungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sollte nach Ansicht der Bundesregierung die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (BaFin) darauf drängen, dass Ratingagenturen bei Unternehmens- und Kapitalanlagebewertungen (wie sie zum Beispiel für Lebensversicherer bei der Ermittlung der Solvenzanforderungen herangezogen werden) auf die tatsächliche unmittelbare und mittelbare wirtschaftliche Situation abstellen sollten, wie sie sich ohne die Sondereffekte aus dem Insolvenzaussetzungsgesetz (Bundestagsdrucksache 19/22178) ergibt, oder sollten nach Ansicht der Bundesregierung die Bewertungen unter Berücksichtigung dieser Sondereffekte erfolgen und sollte dann eine Anpassung auf eine realistische Wirtschaftslage erst nach Ablauf des Insolvenzaussetzungsgesetzes erfolgen?