Einbeziehung der Apotheker in den GKV-Leitfaden Prävention zur Umsetzung von § 20 und §20a SGB V
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung eine Einbeziehung der Apotheker als Leistungserbringer in den GKV-Leitfaden (GKV: gesetzliche Krankenversicherung) Prävention zur Umsetzung der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (bitte mit Begründung), und welche konkreten Aufgaben sollen die Apotheker im Rahmen der Präventionsstrategie der Bundesregierung erhalten?