Einbeziehung aufstockender Selbständiger in Maßnahmen der Arbeitsvermittlung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unter welchen Umständen (z. B. nach welcher Frist), ist bei aufstockenden Selbständigen davon auszugehen, dass sie nicht durch weitere selbständige Tätigkeit den Weg aus der Hilfsbedürftigkeit (Leistungsbezug) finden werden, und inwiefern können diese Personen in Maßnahmen der Arbeitsvermittlung einbezogen werden?