Einbeziehung aller Verwaltungseinheiten des "Zielstaats" bei Abschiebungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden bei potenziellen Abschiebungen von nicht Bleibeberechtigten alle Verwaltungseinheiten (Kantone, Regionen, Departements, Gouvernements etc.) im jeweiligen Zielland in Betracht gezogen oder nur jeweils das Zielland als Ganzes oder nur die jeweilige Verwaltungseinheit, aus der der oder die Abzuschiebenden stammen?