Einberufungen von Männern über der Einberufungsaltersgrenze durch das Bundesamt für den Zivildienst
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern sind der Bundesregierung weitere Fälle bekannt, in denen das Bundesamt für den Zivildienst versucht hat, entgegen der eindeutigen Vorschrift des § 24 des Zivildienstgesetzes Männer nach der Einberufungsaltersgrenze einzuberufen (vgl. die beiden in meinem Schreiben vom 8. Juli 2009 an die Präsidentin des Bundesamtes für den Zivildienst und den Bundesbeauftragten beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erwähnten Fälle und Aktenzeichen II 4A.43 – PK:270886-N-31512)?<br /> <br /> Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass unabhängig von der Klärung der Einzelfälle das Bundesamt alle Einberufungen von über 23-Jährigen daraufhin überprüft, ob die Voraussetzungen für eine Einberufung überhaupt vorlagen, und wenn nein, warum nicht?