Einberufung von Wehrpflichtigen nach der Lehre oder Berufsausbildung (G-SIG: 13011298)
Einberufung von Wehrpflichtigen, die im Anschluß an ihre Ausbildungszeit eine Anstellung erhalten haben, frühestens ein Jahr danach zum Grundwehrdienst
Einberufung von Wehrpflichtigen, die im Anschluß an ihre Ausbildungszeit eine Anstellung erhalten haben, frühestens ein Jahr danach zum Grundwehrdienst