Einberufung einer Wissenschaftskonferenz zur Sicherheit des Betriebs des Protonenbeschleunigers am CERN in Genf
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung eine Sicherheitskonferenz zur fachwissenschaftlichen Diskussion der Sicherheitsaspekte des Betriebs des Protonenbeschleunigers Large Hadron Collider (LHC) am CERN in Genf, die auch Gegenstand der beiden vom CERN beauftragten Sicherheitsberichte der LHC Safety Assessment Group (LSAG) aus den Jahren 2003 und 2008 waren, einberufen, wie vom Verwaltungsgericht Köln im Prozessverfahren 13 K 5693/08 in der mündlichen Verhandlung am 27. Januar 2011 laut Sitzungsprotokoll ausdrücklich nahegelegt wurde, und wenn nicht, weshalb wird auf die Einberufung einer solchen Sicherheitskonferenz verzichtet?