Einberechnung der Schulden von Tochtergesellschaften der Kommunen in das zulässige Defizit
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie werden im Kontext des Fiskalpakts die Schulden der Tochtergesellschaften der Kommunen in das zulässige Defizit einberechnet (bitte ausführlich darstellen und nach 100-prozentiger Beteiligung und Teilbeteiligung der Kommunen sowie jeweiliger Rechtsform differenzieren)?</p>