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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-265988

Einbehaltung von Arbeitslohn aus vermuteter illegaler Arbeitsaufnahme von Drittstaatsangehörigen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung die Beschlagnahme von vermeintlichen Lohnzahlungen bei Verdacht auf Entlohnung durch illegale Arbeitsaufnahme mit dem nach § 98a AufenthG bestehenden Anspruch auf Auszahlung des Lohns für geleistete Arbeit illegal beschäftigter Drittstaatsangehöriger vereinbar, und wie wird durch die Bundespolizei der Verpflichtung nach Artikel 6 Absatz 2 der Sanktionsrichtlinie (Richtlinie 2009/52/EG vom 18. Juni 2009 über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen) nachgekommen, illegal beschäftigte Drittstaatsangehörige auf die Ansprüche hinzuweisen, insbesondere, dass ein Lohnanspruch für geleistete Arbeit besteht und auf welchem Weg dieser erhalten werden kann?<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage, einschließlich ggf. vorhandener dienstlicher Anweisungen, Rundschreiben oder Ausführungsvorschriften, erfolgt die Einbehaltung von Arbeitslohn aus vermuteter illegaler Arbeitsaufnahme von Drittstaatsbürgerinnen und -bürgern, die durch die Bundespolizei auf Autobahnen kontrolliert wurden (bspw. www.presseportal.de/blaulicht/pm/74160/4657143, www.presseportal.de/blaulicht/pm/74160/4659316, www.presseportal.de/blaulicht/pm/74160/4665053), und wie viele Beschlagnahmungen in diesem Zusammenhang gab es seit 2018 (bitte nach den Jahren 2018, 2019 und dem ersten Halbjahr 2020, der insgesamt beschlagnahmten Summen, der daraufhin eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber/-innen sowie der Summen der in den Ermittlungsverfahren umfassten Arbeitslöhne differenzieren)?