Eignung des Morbiditätsfaktors für eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung der im Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie vom 16. Mai 2019 vorgesehene Morbiditätsfaktor zur Anpassung der Basis-Verhältniszahlen für eine Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung geeignet, auch im Hinblick auf die zunehmende Inanspruchnahme ambulanter psychotherapeutischer Leistungen (vgl. Daten des Robert Koch-Instituts aus dem Bundesgesundheitssurvey und der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland und ihr Zusatzmodul Psychische Gesundheit (DEGS1-MH), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang aus der Aussage der Bundespsychotherapeutenkammer, dass die Anwendung des Morbiditätsfaktors zu einer unmittelbaren Reduktion der geplanten Psychotherapeutensitze um 3 Prozent und aufgrund der demografischen Entwicklung zu einem weiteren kontinuierlichen Abbau über die Zeit führen würde (vgl. www.bptk.de/wp-content/uploads/2019/06/2019-06-07_Spahn_Beanstandung-Reform-Bedarfsplanung.pdf)?