Eignung des Luft-Boden-Schießplatz Nordhorn für Luftübungen mit dem F-35A-Kampfjet
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung eine Aussage darüber treffen, ob sich – vor dem Hintergrund des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 14. Dezember 2022, in dem Mittel für den Kauf des F-35A-Kampfjets als Nachfolger des Tornado-Jagdbombers freigegeben wurden – der Luft-/Bodenschießplatz Nordhorn, Niedersachsen (Nordhorn Range), für Luftübungen mit dem F-35A-Kampfjet eignet (wenn ja, bitte auch auf die Auswirkungen für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingehen), und ist vor diesem Hintergrund sowie dem Hintergrund des geplanten Manövers "Air Defender 23" mit einem gesteigerten Fluglärm in Nordhorn und Umgebung zu rechnen?