Eignung des deutschen Stabilitätsrates zur Überwachung des Korrekturmechanismus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung zu der Kritik, dass zur Überwachung des Korrekturmechanismus der deutsche Stabilitätsrat bzw. ein wie auch immer ausgestalteter Beirat nicht die Anforderungen einer unabhängigen Überwachungseinrichtung erfüllt, und wie soll eine echte Unabhängigkeit einer solchen Einrichtung gewährleistet werden?