Eignung der von der Versandapotheke DocMorris ausgestellten Belege für eine Steuererklärung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern sind die von der niederländischen Versandapotheke DocMorris ausgestellten Belege über geleistete Zuzahlungen vor dem Hintergrund der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil vom 23. März 2017, Az.: 2 U 113/16) nach Einschätzung der Bundesregierung geeignet, sie zum Erreichen einer Zuzahlungsbefreiung oder zur Geltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen bei einer Steuererklärung einzureichen, und inwiefern stimmt die Bundesregierung der Rechtsauslegung des GKV-Spitzenverbandes zu, dass eine Belieferung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit rabattierten rezeptpflichtigen Arzneimitteln über den ausländischen Versandhandel trotz Geltung der Arzneimittelpreisverordnung im Inland rechtens ist, da der Rahmenvertrag europarechtskonform auszulegen sei (www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2017/06/20/gkv-spitzenverband-vertraut-docmorris)?