Eignung der Transparenzberichte von Unternehmen für eine Evaluierung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung die bislang zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von den Unternehmen vorgelegten Transparenzberichte als Grundlage für eine im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte "Weiterentwicklung" des NetzDG vor dem Hintergrund unklarer gesetzlicher Vorgaben und der daraus resultierenden Uneinheitlichkeit der Berichte für eine Evaluierung für geeignet (vgl. dazu beispielsweise die Stellungnahme von Mag. Dr. Matthias C. Kettemann, LL. M. (Harvard) für die Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages zum NetzDG am 15. Mai 2019 (www.bundestag.de/resource/blob/642252/6dd66a4ca563336d3bd8ef432aa00bc8/kettemann-data.pdf), und wann wird die Bundesregierung Evaluierung und anschließende Überarbeitung des Gesetzes vornehmen?