Eignung der sogenannten WLE-Brücke über den Dortmund-Ems-Kanal in Münster für den Schienenpersonenverkehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erlaubt – nach Kenntnis der Bundesregierung – der Zustand der sog. WLE-Brücke über den Dortmund-Ems-Kanal in Münster den fahrplanmäßigen Bahnbetrieb im Personenverkehr zum Zeitpunkt der vorgesehenen Betriebsaufnahme (aktueller Stand: Ende 2026), oder ist aus technischer Sicht eine Sanierung oder ein Neubau notwendig und rechtzeitig möglich?