Eignung der Polizeilichen Kriminalstatistik zur Bestimmung der Kriminalitätsbelastung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) auch Personen als Opfer eines vollendeten Mordes, Totschlags oder einer Tötung auf Verlangen zählt, die durch die Tat nur verletzt worden sind, sofern eine andere Person durch dieselbe Tat gestorben ist (vgl. Marcel Leubecher, welt.de, 9. April 2019, unter Berufung auf das BKA), und inwiefern schränkt dies nach Einschätzung der Bundesregierung die Eignung der PKS-Zahlen zur Bestimmung der Kriminalitätsbelastung ein?