Eigenanteil an den Kosten der Schülerbeförderung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Höhe müssen Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Kosten der Schülerbeförderung einen Eigenanteil aus dem im Regelsatz enthaltenen Anteil für Nahverkehr erbringen im Hinblick darauf, dass Schülertickets in vielen Fällen nur für die Fahrten zwischen Wohnort und Schule gelten bzw. selbst bei Monatskarten noch weitere Fahrten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) notwendig werden, z. B. bei Arztbesuchen oder Freizeitaktivitäten, die über den regionalen Geltungsbereich des Schülertickets hinausgehen?