Ehemalige Bundesbeamte mit einer in direktem Zusammenhang mit ihrem letzten Dienstverhältnis bestehenden Beschäftigung
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie viele Bundesbeamte haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Kalenderjahren 2011 und 2012 nach Beendigung ihres aktiven Dienstverhältnisses innerhalb der Zeiträume, die § 105 des Bundesbeamtengesetzes vorschreibt, eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit der letzten obersten Dienstbehörde angezeigt, die mit der dienstlichen Tätigkeit in den letzten fünf Jahren vor Beendigung des Dienstverhältnisses in direktem Zusammenhang steht, und wie schlüsselt sich diese Zahl nach Ressorts und Kalenderjahren auf? </p>