Ehemalige Arbeiten im BMJ im Zusammenhang mit dem Aufbau einer Wehrgerichtsbarkeit und der Wiedereinführung der Todesstrafe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass im Bundesministerium der Justiz der ehemalige Leiter der Abteilung Strafrecht, Josef Schafheutle, sowie der zuständige Referatsleiter, Eduard Dreher, Gesetzesänderungen zur Wiedereinführung einer Wehrgerichtsbarkeit geplant haben, die mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar sind und hierbei eine „Wehrstrafrechtskommission“ eingesetzt haben, von denen sich mindestens drei Mitglieder im Zuge der Beratungen der Kommission für die Wiedereinführung der Todesstrafe eingesetzt haben (vgl. DER SPIEGEL 01/2012, Wellen der Wahrheiten, S. 32, 37 f.)?<br /> <br /> Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorgang?<br /> <br /> Gründen die später gefertigten „Schubladengesetze“ des BMJ zu dieser Thematik auf den Vorarbeiten dieser Kommission?<br /> <br /> Sind diese Gesetzentwürfe Grundlage praktischer Übungen des für die Wehrgerichtsbarkeit vorgesehenen Personals gewesen?