EG-Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (G-SIG: 10001367)
Umsetzung der EG-Richtlinie für Brauchwasser in bundesdeutsches Recht, Grenzwertfestlegung für die Trinkwasserverordnung, jährliche Qualitätsüberprüfung für Kleinstwasserwerke und Einzelwasserversorgungsanlagen, Befreiungen von Kontrolluntersuchungen, wenn im Zeitraum von 5 Jahren die entsprechenden Werte unter den Richtzahlen liegen, Zulassung einer übermäßigen Nitratbelastung, wenn gleichzeitig Sanierungspläne erlassen werden, Bekanntgabe der Qualitätsdaten des Trinkwassers, zentrale Erfassung aller trinkwasserbezogenen Daten beim Bundesgesundheitsamt