Effektivierung des Jugendschutzes
<span><span style="font-weight: bold;">Grundlegende Neujustierung des Jugendschutzes (Jugendschutzgesetz, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder), Initiierung eines im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 vereinbarten Nationalen Aktionsplans gemeinsam mit Ländern, Kommunen, Verbänden und Wirtschaft zur umfassenden Verbesserung von Jugendschutz, Partizipation, Medienkompetenz sowie Gewalt- und Suchtprävention</span><br /> <br /> Stand der Vorarbeiten zum Nationalen Aktionsplan, Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, Förderprojekte, Medienangebote des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Jugendschutz; Problem der sog. erziehungsbeauftragten Person, Ausstattung der Jugendämter, fehlende Rechtsgrundlage für Testkäufe durch Jugendliche, Wirksamkeit des Besitzverbots illegaler Drogen für die Prävention, Wirksamkeit des geltenden Rechts bezüglich der Beschränkungen beim Zugang zu Alkohol und Tabak, spezielle Maßnahmen gegen Alkoholkonsum junger Frauen, Maßnahmen im Bereich Glücksspiel und Wetten, Jugendmedienschutz und Mediensucht-Prävention; Maßnahmen im Bereich politische Bildung, insbesondere zur Auseinandersetzung mit Nationalsozialismus und Rechtsextremismus; Ziele des Bundesprogramms "TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN"</span>