Effektivierung der Strafverfolgung von Kinderpornografie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind der Bundesregierung die von Fachleuten immer wieder geäußerten Unzulänglichkeiten bezüglich der personellen (z. B. Problem der Beförderungswege) und der technischen (z. B. veraltete Bilderkennungssoftware) Ausstattung deutscher Behörden bei der Verfolgung von Straftaten im Sinne von § 184b des Strafgesetzbuchs bekannt, und welche Pläne von Seiten der Bundesregierung gibt es, diese Mängel zu beheben, um so die Strafverfolgung zu effektivieren?