Effektive Unterstützung und Schutz bei Gewalt gegen Frauen gewährleisten
Ausgestaltung und Finanzierung des Unterstützungsnetzes für gewaltbetroffene Frauen, Verbesserung der Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Bedarfsplanung und Qualitätsstandards, Überprüfung der rechtlichen Regelung der Leistungsansprüche nach SGB II und SGB XII