Eckpunkte zur Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige
Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) bis zu max. 50 Mrd. Euro für Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Freiberufler für 3 Monate zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und Überbrückung akuter Liquiditätsengpässe, u.a. durch laufende Betriebskosten; Voraussetzungen zur Antragstellung und Rahmenbedingungen