Durchsetzung des Mindestlohns im Verkehrsgewerbe
Anwendung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf den reinen Transitverkehr, Vereinbarkeit mit EU-Recht, EU-Pilotverfahren; Verstöße gegen das MiLoG bzw. Verfahrenseinstellungen aufgrund der Interimslösung für den Transitverkehr; Umsetzung der Mindestlohnbestimmungen für Kabotagebeförderung und grenzüberschreitenden Verkehr; Umgehung des MiLoG über Tochtergesellschaften in osteuropäischen EU-Staaten, Aufbau eines Online-Meldesystems, Verstöße gegen die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten für inländische Arbeitgeber, Durchsetzung vollumfänglicher Zeiterfassung, Evaluation<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)