Durchsetzung des EU-Standards beim Datenschutz in den Verhandlungen zwischen der EU und den USA über das SWIFT-Abkommen
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Ist die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der Äußerung des Staatssekretärs beim Bundesminister des Innern, Dr. Ole Schröder, der in der parlamentarischen Fragestunde vom 25. November 2009 darauf hinwies, dass es im Rahmen der Verhandlungen zwischen der EU und den USA über das SWIFT-Abkommen oberstes Verhandlungsziel der Bundesregierung sei, die innerhalb der EU geltenden hohen datenschutzrechtlichen Standards durchzusetzen, der Auffassung, dass dieses Verhandlungsziel erreicht wurde und nunmehr keine Gefahr besteht, dass sensible Bankdaten von Bürgerinnen und Bürgern der EU an Dritte weitergegeben werden können, ohne dass den Bürgerinnen und Bürgern der EU ausreichende Rechtsmittel zur Verfügung stehen?</span>