Durchsetzung der Zurückweisungs- und Einreiseverweigerungspflicht bei der Einreise von Schutzsuchenden aus sicheren Drittstaaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat sich seit 2013 die Weisungslage für die Bundespolizei im Hinblick auf die Durchsetzung der generellen gesetzlichen Zurückweisungs- und Einreiseverweigerungspflicht bei der Einreise von Schutzsuchenden aus sicheren Drittstaaten verändert (bitte mit Angabe von Urheber, Zeitpunkt und Form der Übermittlung – schriftlich, mündlich – sowie des wesentlichen materiellen Inhalts der Weisungslage zum 1. Januar 2013 sowie der nachfolgenden Weisungen), und wie begründet die Bundesregierung die aktuell geltende Weisungslage?