Durchsetzung der Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung zu folgender Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von behinderten und nichtbehinderten Menschen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“?<br /> <br /> Wie wird die Bundesregierung das Amt der bzw. des Beauftragten für die Belange behinderter Menschen so stärken, dass sie damit ihrem verfassungsgemäßen Auftrag nach Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG nachkommt, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung vollständig zu beseitigen?