Durchsetzung der Ausreisepflicht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Möglichkeiten der einschlägigen Rechtslage zur Durchsetzung der Ausreisepflicht von den Bundesländern einheitlich angewandt werden oder ob es einzelne Bundesländer gibt, die in diesem Kontext nicht alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um die Ausreisepflicht durchzusetzen, und falls letzteres der Fall ist, um welche Bundesländer handelt es sich, und was sind mögliche Gründe dafür?