Durchsetzung der Absenkung der Energiesteuer gegenüber den Mineralölkonzernen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für das Bundeskartellamt, die Weitergabe der am 1. Juni 2022 in Kraft getretene Absenkung der Energiesteuer an die Verbraucherinnen und Verbraucher gegenüber den Mineralölkonzernen verbindlich durchzusetzen (vgl. Bundesminister der Finanzen Christian Lindner: "Dass der Tankrabatt bei den Menschen ankommt, das ist nun Aufgabe von Kartellamt und Co!" – vgl. twitter.com/ c_lindner/status/1531189924128497665?s=21&t= rCuRaAhN__Vs0qFUZ23TEg; www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/spritpreise-tankrabattenergie-verkehr-101.html), insbesondere für den Fall, dass keine kartellrechtswidrigen Absprachen festzustellen sind, (falls ja, bitte darstellen auf welche konkreten Instrumente bzw. Rechtsgrundlagen sich das Bundeskartellamt dabei stützen kann), und welche gesetzlichen Befugnisse hat das Bundeskartellamt nach Ansicht der Bundesregierung generell, um Preissenkungen rechtsverbindlich durchsetzen zu können, insbesondere auch in aktuellen Krisensituationen, in denen einzelne Unternehmen aus Sicht der Fragesteller mit überhöhten Preisen extreme Übergewinne erwirtschaften, ohne dass kartellrechtswidrige Absprachen festgestellt werden konnten (bitte die konkreten Instrumente mit ihren jeweiligen Rechtsgrundlagen jeweils gesondert auflisten)?