Durchschnittswerte über Arzneimittelverwendungen mit antibakteriell wirksamen Stoffen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie lauten die Durchschnittswerte über Arzneimittelverwendungen mit antibakteriell wirksamen Stoffen, die nach § 58b Satz 1 Nummer 1 bis 5 des geltenden Arzneimittelgesetzes (AMG) an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) übermittelt worden sind, und wie bewertet die Bundesregierung die Verlautbarung des BVL, dass "die Kennzahlen keine Aussage über die durchschnittliche Anzahl der Behandlungstage pro Tier ermöglichen" (Pressemitteilung des BVL vom 31. März 2015), vor dem Hintergrund der Ankündigung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die Novelle des AMG sorge für "größtmögliche Transparenz" (Pressemitteilung des BMEL vom 19. September 2012)?