Durchführung von Sprachtests im Zuge des Ehegattennachzuges
<span>Nichtanerkennung der von der telc gGmbH durchgeführten Sprachprüfungen durch deutsche Auslandsvertretungen, Anerkennung der Sprachzertifikate des Goethe-Instituts und des TestDaF-Instituts, weitere visumsrechtlich anerkannte Partnerorganisationen des Goethe-Instituts</span>