Durchführung von Online-Durchsuchungen zur Gefahrenabwehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Entspricht es der Auffassung der Bundesregierung, dass die Onlinedurchsuchung als Standardmethode der nachrichtendienstlichen Gefahrerforschung bereits im Vorfeld einer Gefahr eingesetzt werden kann (vgl. die Aussage des Staatssekretärs Hans-Georg Engelke im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat auf dem 1. Berliner Kongress für wehrhafte Demokratie am 26. Juni 2018, dass dies aus der Zulässigkeit sogenannter Onlinedurchsuchungen in der Strafverfolgung folgen müsse), und wenn ja, wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass eine wirksame gerichtliche Kontrolle der entsprechenden Maßnahmen durchgeführt werden kann?