Durchführung von Integrationskursen während der Corona-Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Regeln hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für die Durchführung von Integrationskursen während der Corona-Pandemie (in Präsenz oder digital) aufgestellt, und hat es in den letzten Monaten Fälle gegeben, in denen das BAMF Integrationskurse durchführende Träger nicht bezahlt hat, weil diese ihre Angebote digital durchführen wollten (bitte detailliert beantworten und nach Bundesländern aufschlüsseln)?<br /> <br /> Werden nach Kenntnis der Bundesregierung vom BAMF zusätzliche Mittel für digital durchgeführte Integrationskurse zur Verfügung gestellt, von denen nach meiner Ansicht gerade angesichts gar nicht oder nur rudimentär mit WLAN und Computern ausgestatteter Flüchtlingsunterkünfte die benötigte Ausstattung zumindest teilweise angeschafft werden könnte, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?<br /> <br /> Wie viele in Präsenz durchgeführte Integrationskurse mussten nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Monaten aufgrund der Corona-Pandemie eingestellt werden, und waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Fällen, in denen dies nicht mit verschärften Bestimmungen, sondern mit einem konkreten Corona-Ausbruch begründet wurde, im Vorfeld ausreichend Schutzmaßnahmen getroffen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?