Durchführung von Asylverfahren für aus Seenot geretteten Personen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen hat sich die Bundesregierung aufgrund der Weigerung einiger Mittelmeeranrainer-Staaten, aus Seenot gerettete Personen in ihren Häfen auszuschiffen, dazu entschlossen, die Zuständigkeit zur Durchführung von Asylverfahren zu übernehmen, und wo sieht die Bundesregierung für die Übernahme der Zuständigkeit die Obergrenze?<br /> <br /> Aus welchen Staaten stammen die Personen, für die die Bundesregierung die Zuständigkeit für das Asylverfahren übernommen hat, und welche Kosten für die Übernahme der Zuständigkeit waren in der Summe bislang damit verbunden (bitte Angabe der Gesamtkosten als Zahl)?