Durchführung von Abschiebungen trotz eines laufenden Asylverfahrens bzw. einer anderweitigen Entscheidung eines Verwaltungsgerichts
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung von weiteren Fällen Kenntnis, in denen eine Abschiebung trotz des laufenden Verfahrens oder einer anderweitigen Entscheidung eines Verwaltungsgerichts durchgeführt wurde (vgl. Fall Sami A.), und wie bewertet die Bundesregierung solche Abschiebungen trotz eines laufenden gerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf das Rechtsstaatsprinzip (insbesondere Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes)?