Durchführung organprotektiver sowie hirntoddiagnostischer Maßnahmen vor der Einwilligung der Vorsorgebevollmächtigten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind der Bundesregierung Berichte darüber bekannt, dass organprotektive Maßnahmen vor der Hirntoddiagnostik sowie auch die Hirntoddiagnostik selbst oftmals durchgeführt werden, ohne dass Angehörige oder Vorsorgebevollmächtigte/Betreuer im Vorfeld um Einwilligung gebeten wurden, und müssten nach Einschätzung der Bundesregierung die zuständigen Aufsichtsbehörden und Staatsanwaltschaften bei Kenntnis solcher Vorgänge tätig werden, da es sich bei diesen Eingriffen ohne informierte Zustimmung um Akte der Körperverletzung handeln würde?