Durchführung eines Stilllegungsverfahrens nach § 11 AEG für die Stilllegung einer Autoverladestelle als Bestandteil eines Bahnhofs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Muss für die Stilllegung einer Autoverladestelle als integraler Bestandteil eines Bahnhofs ein formelles Stilllegungsverfahren nach § 11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) durchgeführt werden, wenn dieser Bahnhof verlegt und ohne die Autoverladestelle an anderer Stelle in Betrieb genommen werden soll (bitte begründen)?