Durchführung eines Modellversuches auf bestimmten Autobahnabschnitten in Baden-Württemberg
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Aussage in der Presse (www.morgenweb.de/nachrichten/sudwest/tempo-120-sorgt-fur-aufregung-1.2505978) zutreffend, dass das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVi) dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI BW) gestattet hat, den Modellversuch auf den genannten Autobahnabschnitten (winnehermann.de/site/pilotprojekt-des-landes-zur-erforschung-von-unfallaufkommen/) durchzuführen, beziehungsweise kann sich das Bundesverkehrsministerium vorstellen, welche Aussage damit gemeint sein könnte?<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage wurden nach Kenntnis der Bundesregierung beziehungsweise könnten die Strecken durch das MVI auf Tempo 120 gedrosselt werden, und in welcher Form erfolgte die Genehmigung?<br /> <br /> Wenn der Modellversuch lediglich im Rahmen der bereits bestehenden gesetzlichen Vorschriften für Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Bundesautobahnen erfolgte, wurden nach Einschätzung des Bundesverkehrsministeriums die Voraussetzungen dafür erfüllt?<br /> <br /> Sollte das Bundesverkehrsministerium keine ausdrückliche Genehmigung erteilt haben beziehungsweise die rechtlichen Voraussetzungen dazu nicht vorliegen, was wird es tun, um diesen Modellversuch zu unterbinden, und wie steht das Bundesverkehrsministerium grundsätzlich zu solchen Modellprojekten?