Durchführung einer wissenschaftlichen Studie zur Umsetzung internationaler Vorgaben beim Hinweisgeberschutz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom Herbst 2013 (unter "Informantenschutz im Arbeitsverhältnis") vereinbarte wissenschaftliche Prüfung, wie der Rechtsschutz von Hinweisgebern in Deutschland verbessert werden kann, laut Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an eine Bürgerin vom 11. Mai 2015 (Az. IIIa1-53/11) bis heute nicht einmal begonnen bzw. in Auftrag gegeben, und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass der Hinweisgeberschutz in Deutschland den internationalen Vorgaben noch nicht entspricht, wie z. B. den bindenden Empfehlungen der G20-Gipfel von Seoul 2010 und von Cannes 2011 (www.gruenlink.de/yvk) oder denen des Europarates vom30. April 2014 (www.gruenlink.de/yvl) und vom 18. März 2015 (www.gruenlink.de/yvm)?