Durchführung einer Studie zu Rassismus und Rechtsextremismus bei Beamten der Polizeien des Bundes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hält die Bundesregierung, vor dem Hintergrund des Bekanntwerdens der rechtsextremistischen Chatgruppe in der Einheit des Sondereinsatzkommandos (SEK) in Hessen, der auch 13 Polizistinnen und Polizisten angehörten, die in Hanau im Einsatz waren (vgl. www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/auch-in-hanau-waren-verdaechtigte-sek-beamte-im-einsatz-17391522.html), sowie rechten Chatgruppen bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen (vgl. www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/09/polizei-berlin-brandenburg-rechtsextremismus-nrw.html) weiterhin an der Entscheidung fest, keine Studie zu Rassismus und rechtsextremen Einstellungen der Beamtinnen und Beamten innerhalb der Polizeien des Bundes durchzuführen, vor dem Hintergrund, dass sich die Grundlage für die Ablehnung einer solchen Studie, nämlich dass es sich nur um ,,Einzelfälle" handele, geändert hat, wie Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, bestätigt, der bei diesen Vorfällen nicht mehr von Einzelfällen von rechtsextremen Chatgruppen in den Sicherheitsbehörden spricht, sondern von ,,kleinen Teilmengen" (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article231847297/Verfassungsschutzbericht-2020-Bedrohungslage-aus-allen-Richtungen-mit-Dominanz-der-Rechtsextremisten.html; die Abwägungsgründe bitte so konkret wie möglich aufschlüsseln)?