Durchführung einer Grundstücksbewertung im Zusammenhang mit dem Länderfinanzausgleich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) im Zusammenhang mit dem Länderfinanzausgleich für den Fall, dass ein Bundesland die im Entwurf enthaltene Länderöffnungsklausel in Anspruch nimmt und ein abweichendes Grundsteuermodell verwenden sollte, die Durchführung einer Grundstücksbewertung sowohl nach Bundes- als auch nach Landesrecht vor, und mit welchem zusätzlichen Verwaltungsaufwand, insbesondere finanzieller Natur, rechnet die Bundesregierung im Falle einer Inanspruchnahme der Länderöffnungsklausel?