Durchführung des Chemikaliengesetzes (G-SIG: 09000367)
Empfehlungen des Präsidenten des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung für die Gestaltung der Rechtsverordnung nach § 12 (Anmeldestelle), Bereitstellung von Fachkräften für die Bewertung der anzumeldenden Stoffe, Zusammenarbeit von staatlichen Einrichtungen und der Industrie, Regelung des Verfahrens für die Vorlage von Bewertungsvorschlägen durch den Anmelder bei der Anmeldung