Durchführung der Zulässigkeitsverfahren zum Asylverfahren in Griechenland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Zulässigkeitsverfahren zum Asylverfahren in Griechenland derzeit unter Mitwirkung bzw. ausschließlich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen durchgeführt, und inwiefern wird nach Auffassung der Bundesregierung dabei die Einhaltung der asylrechtlichen Vorgaben des griechischen und europäischen Flüchtlingsrechts (Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften, materielle Vorgaben einschließlich der Prüfung der besonderen Schutzbedürftigkeit, Zugang zum Rechtsschutz) gewährleistet?