Durchführung der Volkszählung am 25. Mai 1987 (G-SIG: 11000324)
Notwendigkeit der Volkszählung, Verfassungskonformität des Volkszählungsgesetzes vom 8.11.1985, Gewährleistung des Datenschutzes bei der Durchführung der Volkszählung gem. den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts, Ablehnung von Boykottmaßnahmen und -aufrufen, Widerstände gegen die Volkszählung aufgrund der Art der Behandlung des Datenschutzes, Kostenerstattung an Bundesländer, Städte und Gemeinden